Gesetzlich gefordert
Mit der NIS2-Verordnung sind viele Unternehmen gesetzlich zur IT-SIcherheit verpflichtet.
Mit der NIS2-Verordnung sind viele Unternehmen gesetzlich zur IT-SIcherheit verpflichtet.
IT-Sicherheit ist geschäftskritisch und allein der Reputationsschaden nach einem Vorfall kann ein Unternehmen schwer schädigen.
Unsere IT-Spezialisten sind auch für die Sicherheit von Bankensystemen (z.B. Raiffeisenbanken) zuständig.
Viele Betriebe sind daher gesetzlich zur Sicherstellung der IT-Sicherheit verpflichtet, die zumindest den Standards der NIS2-Verordnung entspricht. Unsere Experten sorgen gerne gemeinsam mit Ihnen für die entsprechende Compliance Ihres Unternehmens.
Allein der Imageverlust im Falle eines Vorfalls, bei dem
beispielsweise Kundendaten, Preislisten und Geschäftsgeheimnisse
entwendet werden bringt nicht wenige Unternehmen an den Rand des
Bankrotts.
Falls die Systeme Ihres Unternehmens durch
die Angreifer auch noch verschlüsselt werden (Ransomware), und Sie
sämtliche Daten der letzten Monate (trotz Backups die in diesem
Fall wahrscheinlich auch verschlüsselt wurden) verlieren, ist der
Schaden oft noch sehr viel größer.
Wir kennen die Anforderungen an
eine sichere IT-Infrastruktur und sorgen gerne für eine sichere
Umsetzung einer Sicherheitsstrategie.
Außerdem bieten wir Kurse (auch online) in Bezug auf IT-Sicherheit für die Schulung Ihrer Mitarbeiter an.