Gesetzlich gefordert

Mit der NIS2-Verordnung sind viele Unternehmen gesetzlich zur IT-SIcherheit verpflichtet.

Geschäftskritisch

IT-Sicherheit ist geschäftskritisch und allein der Reputationsschaden nach einem Vorfall kann ein Unternehmen schwer schädigen.

Hochqualifizierte Experten

Unsere IT-Spezialisten sind auch für die Sicherheit von Bankensystemen (z.B. Raiffeisenbanken) zuständig.

Gesetzlich gefordert

In der EU tritt zum 17. Oktober 2024 die NIS2-Verordnung als Basis für vorgeschribene IT-Sicherheit in Kraft.

Viele Betriebe sind daher gesetzlich zur Sicherstellung der IT-Sicherheit verpflichtet, die zumindest den Standards der NIS2-Verordnung entspricht. Unsere Experten sorgen gerne gemeinsam mit Ihnen für die entsprechende Compliance Ihres Unternehmens.


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Geschäftskritisch

Die Sicherheit Ihrer IT ist geschäftskritisch.

Allein der Imageverlust im Falle eines Vorfalls, bei dem beispielsweise Kundendaten, Preislisten und Geschäftsgeheimnisse entwendet werden bringt nicht wenige Unternehmen an den Rand des Bankrotts.

Falls die Systeme Ihres Unternehmens durch die Angreifer auch noch verschlüsselt werden (Ransomware), und Sie sämtliche Daten der letzten Monate (trotz Backups die in diesem Fall wahrscheinlich auch verschlüsselt wurden) verlieren, ist der Schaden oft noch sehr viel größer.


Unsere Experten

Unsere Experten kümmern sich bereits erfolgreich um die IT größerer Kunden.

Wir kennen die Anforderungen an eine sichere IT-Infrastruktur und sorgen gerne für eine sichere Umsetzung einer Sicherheitsstrategie.

Außerdem bieten wir Kurse (auch online) in Bezug auf IT-Sicherheit für die Schulung Ihrer Mitarbeiter an.


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